Abdichten und beschichten unter Einhaltung des Brandschutzes
Flüssigkunststofflösungen dank spezieller Additive schwerentflammbar

Minden, 3. Juli 2019. Dem vorbeugenden Brandschutz kommt bereits in der Phase der Gebäudeplanung eine wichtige Bedeutung zu. „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instandzuhalten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird“, heißt es dazu in der Musterbauordnung (MBO). Sie ist eines der Regelwerke, das die wesentlichen Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes formuliert und beispielsweise vorgibt, welche Eigenschaften die verwendeten Baustoffe hinsichtlich ihres Brandverhaltens aufweisen müssen. In der Praxis setzen Planer und Verarbeiter seit vielen Jahren auf Flüssigkunststoffe, die die Brandschutzanforderungen erfüllen. Durch spezielle Additive sind sie schwerentflammbar und bilden eine gestalterische Alternative zu herkömmlichen Außenbelägen wie Platten oder Fliesen. Abdichtungen und Beschichtungen auf Basis von Spezialharzen wie Polymethylmethacrylat (PMMA) sind witterungsstabil, rutschfest sowie individuell gestaltbar. Somit vereinen sie mehrere Vorteile in einem System.

Bei der Gebäudeplanung hat der bauliche Brandschutz als Teil des vorbeugenden Brandschutzes oberste Priorität. Er ist darauf ausgerichtet, die Ausbreitung von Feuer zu verhindern, Fluchtwege zu sichern und Schäden zu begrenzen. Das gilt z. B. für Laubengänge oder Balkone, die im Geschosswohnungsbau von den Bewohnern als Rettungs- und Fluchtweg genutzt werden sollen. Mit Flüssigkunststoffen wie PMMA lassen sie sich den Brandschutzregeln entsprechend abdichten und beschichten – auch, wenn das Gebäude bereits mehrere Jahre besteht. So wird der Schutz von Leib und Leben, Umwelt und öffentlicher Sicherheit gewährleistet. Je nach Größe des Objektes empfiehlt sich die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes, das mit den Brandschutzexperten der örtlichen Feuerwehren oder mit einem Sachverständigen abgestimmt werden sollte.

Laubengänge als Rettungswege

Im Zusammenhang mit dem baulichen sowie dem vorbeugenden Brandschutz kommt Laubengängen eine wichtige Bedeutung zu. Meist sind diese als erste Flucht- und Rettungswege im Brandfall vorgesehen. Rettungswege sind laut MBO Zugänge und Wege für Einsatzkräfte wie beispielsweise die Feuerwehr, die darüber Personen und Tiere rettet und die Brandherde löscht. Unter Fluchtweg versteht man die Wege zur Selbstrettung, z. B. Laubengänge, Treppen und Flure. In den Bauordnungen werden beide Begriffe unter der Bezeichnung Rettungsweg zusammengefasst.

Sowohl die EU-Bauproduktenverordnung als auch die Muster- (MBO) und die Landesbauordnungen (LBO, BauO und BO) dienen als gesetzliche Vorschriften für den vorbeugenden Brandschutz. Gemäß LBO sind für Einheiten, die mindestens einen Aufenthaltsraum in jedem Geschoss haben, wenigstens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorgeschrieben. Dafür eignen sich beispielsweise Laubengänge.

Regelwerke klassifizieren Baustoffe

Welche Eigenschaften die Baustoffe besitzen müssen, die im Bereich von Rettungswegen zum Einsatz kommen, regelt die MBO. Eine Klassifizierung der Materialien in nichtbrennbar, schwerentflammbar und normalentflammbar ist in § 26 MBO definiert. Die genaue Zuordnung erfolgt über die Bauregelliste A Teil 1, Anlage 0.2. So fordert die Bauregelliste A Teil 2, lfd. Nr. 2.10.3 für schwerentflammbare Bodenbeläge, die nicht für die Verwendung in Aufenthaltsräumen vorgesehen sind, ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis als Eignungsnachweis. Auch die Bestimmungen der jeweiligen Landesbauordnungen sind für den baulichen Brandschutz relevant. „Baustoffe, die nach der Verarbeitung oder dem Einbau leichtentflammbar sind, dürfen bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen nicht verwendet werden“, legt die Landesbauordnung NRW (BauO NRW) in § 17 Abs. 1 Satz 2 fest. Welche Baustoffe im Einzelfall zugelassen sind, muss individuell geprüft werden. Für Bodenbeläge in offenen Gängen, z. B. Laubengängen, findet man in der MBO keine Angaben. Bei vorgeschriebenen Treppenräumen muss der Bodenbelag allerdings aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen bestehen. Diese Anforderung gilt in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg auch für Laubengänge, ähnlich handhaben es andere Bundesländer. Um den geltenden Bestimmungen zu entsprechen, empfiehlt sich der Einsatz aufeinander abgestimmter, geprüfter Lösungskomponenten wie beispielsweise von Triflex. Die zertifizierten Abdichtungs- und Beschichtungssysteme bewähren sich in der Praxis seit vielen Jahren, ob Neubau oder Sanierung.

Flammhemmende Lösungen

Der Flüssigkunststoff-Experte hat Systemlösungen auf PMMA-Basis entwickelt, die den erhöhten Brandschutzanforderungen z. B. auf Laubengängen gerecht werden. Dank spezieller Additive sind die Produkte schwerentflammbar und somit geeignete Baustoffe für den Einsatz auf Flucht- und Rettungswegen. Im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes lassen sich Außenbereiche damit abdichten bzw. beschichten. Das gilt auch für nasse und wärmegedämmte Flächen. Mit dem Balkon Entkopplungssystem Triflex ProDrain (S1) hat Triflex eigens eine Lösung für durchfeuchtete Untergründe entwickelt. Die Entlüftung erfolgt in Form von Wasserdampf über die unterseitigen Be- und Entlüftungskanäle der Triflex Entkopplungsbahn. Den Einsatz eines Wärmedämmsystems unter der feuersicheren Abdichtung realisieren Verarbeiter mit Triflex BIS (S1). Das Balkon Wärmedämmsystem kommt im Zusammenspiel mit dem Balkon Abdichtungssystem Triflex BTS-P (S1) zum Einsatz. Die Eignung der Triflex-Produkte belegt die Einstufung des Brandverhaltens in Klasse B1 nach DIN 4102 sowie in Klasse Cfl-s1 nach DIN EN 13501-1. Die Systeme, immer erkennbar an dem Namenszusatz S1, besitzen zudem ein Prüfzeugnis entsprechend Bauregelliste A, Teil 2 Nr. 2.10.3 und erfüllen damit die Mindestanforderungen an einen schwerentflammbaren Baustoff.

In der Baupraxis sind die Triflex Abdichtungs- und Beschichtungssysteme in der Variante S1 anerkannte Lösungen, wenn es um das Herstellen von feuersicheren Oberflächen im Außenbereich geht. Sie kombinieren Brandschutz und Funktionalität mit einer dekorativen Optik. Verschiedene Einstreumaterialien gewähren Rutschfestigkeit und sorgen zugleich für eine ansprechende Aufwertung der Fläche in individueller Farbgebung. Eine in den Schichtenaufbau integrierte Vliesarmierung verleiht dem Belag Flexibilität und sorgt dafür, dass er Bauwerksbewegungen schadlos aufnimmt. Das Harz wird flüssig appliziert und passt sich nahtlos an alle Gegebenheiten an. Weitere Vorteile sind die Witterungsstabilität der Oberfläche sowie ihre hohe mechanische Belastbarkeit. Das schnell reaktive PMMA ist ganzjährig verarbeitbar und verlangt lediglich kurze Sperrzeiten. Geschulte Fachbetriebe stellen damit schnell einen zuverlässigen Schutz entsprechend der gesetzlichen Brandschutzbestimmungen her.

Höchste Planungssicherheit

Die Verantwortung für die Konzeption und Umsetzung aller geforderten Brandschutzmaßnahmen liegt beim Architekten bzw. beim Bauleiter des Objekts. Flüssigkunststoffhersteller Triflex gewährt mit zertifizierten Produkten und kompetenten Anwendungstechnikern höchste Planungs- und Verarbeitungssicherheit. Der Brandschutz in Gebäuden wird langfristig erhöht und die Projektvielfalt vergrößert.

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