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Schwellenloser Schutz der Bausubstanz
Barrierefrei sanieren mit Flüssigkunststoff

Minden, 15. Januar 2016. Ein barrierefreies Wohn- und Lebensumfeld gewinnt angesichts des demografischen Wandels zunehmend an Bedeutung. „Vor allem im Alter sind eine vertraute Umgebung und ein individueller Rückzugsort wichtig“, heißt es dazu seitens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Bestehende Gebäude sollten deshalb rechtzeitig bedarfsgerecht saniert werden. Auch für Kinder oder Eltern mit Kinderwagen müssen öffentliche Gebäude und Einrichtungen so beschaffen sein, dass die Integration ins gesellschaftliche Leben problemlos möglich ist. Mit dem Abbau von Barrieren gehen jedoch bauliche Veränderungen einher, die meist hohe Kosten für Immobilienbesitzer mit sich bringen und mit Lärm- und Staubentwicklung auch die Bewohner belasten. Effiziente Alternativen sind Sonderlösungen mit Flüssigkunststoff. Dank der niedrigen Aufbauhöhen von nur wenigen Millimetern werden Spezialharze wie Polymethylmethacrylat (PMMA) immer häufiger für die Abdichtung schwellenloser Raumübergänge bei Bauten im Bestand eingesetzt. Zudem lässt sich damit eine rutschhemmende Oberfläche herstellen, die die Sicherheit der Bewohner erhöht.

Damit künftig ausreichend Wohnraum ohne Barrieren zur Verfügung steht, prüft das Forschungsministerium der Bundesregierung in der Agenda „Das Alter hat Zukunft“ den derzeitigen Bestand sowie den Bedarf an seniorengerechten Wohnungen. Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) hat in einer Studie ermittelt, dass bis zum Jahr 2020 etwa 800.000 Wohnungen zusätzlich zum Bestand barrierefrei umgebaut bzw. neu errichtet werden müssen. „Eine durchdachte funktionale Wohnraumgestaltung kann bei Bedarf die fehlende oder verloren gegangene körperliche Leistungsfähigkeit weitgehend ausgleichen“, empfiehlt der Leitfaden „Gebäudemodernisierung: Barrierefrei wohnen“ des Referats für Gesundheit und Umwelt, herausgegeben von der Landeshauptstadt München. „Gerade bei Mobilitäts-Einschränkungen werden Balkone und Terrassen immer wichtiger. Doch der Zugang bleibt oft durch Stufen oder hohe untere Abschlüsse der Balkontüren verwehrt.“

KfW fördert Sanierungsmaßnahmen

Wann Bauten die Voraussetzungen erfüllen, definiert das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in § 4. Darin heißt es: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ Für die Umsetzung baulich erforderlicher Maßnahmen zum Abbau von Schwellen in bestehenden Wohngebäuden fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) diese mit einem speziellen Programm. Es richtet sich unter anderem an Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen und Bauträger. Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten können damit finanziert werden, wenn das zu sanierende Objekt bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt. Dazu gehört beispielsweise, dass Wege zu Gebäuden eben, rutschhemmend und mit festen Belägen ausgeführt sein müssen. Die Übergänge zu Balkonen und Terrassen dürfen maximal 20 mm hoch und die Oberflächen der Freiräume müssen rutschfest sein. Davon profitieren in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen ebenso wie Familien mit Kindern.

Barrierefreies Bauen in den Regelwerken

Für die Planung von Sanierungsmaßnahmen zur Schaffung eines barrierefreien Wohnumfeldes sind verschiedene Normen und Regelwerke zu berücksichtigen. Die Einhaltung dieser Vorgaben gewährleistet Sicherheit in der Planung und die Zufriedenheit von Auftraggeber, Planer, ausführendem Unternehmen und Bewohnern. Die allgemeinen Bestimmungen für barrierefreies Bauen finden sich in der DIN 18040. Für öffentlich zugängliche Gebäude gilt die DIN 18040-1. Die DIN 18040-2 für Wohnungen regelt „die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen, Gebäuden mit Wohnungen und deren Außenanlagen, die der Erschließung und wohnbezogenen Nutzung dienen.“

Anschlüsse im Fokus

Damit das Wohnumfeld dem Grundsatz des § 4 BGG entspricht, müssen die Übergänge vom Wohn- zum Freiraum ebenso im Fokus der Planer stehen wie Zugangswege zu Gebäuden. Bei den Übergängen auf Balkonen und Terrassen handelt es sich häufig um Sonderkonstruktionen, die eine genaue Abstimmung zwischen dem Planer und der ausführenden Firma erfordern. Anschlüsse und Details in diesem Bereich sind aufgrund der Bewegungen durch unterschiedliche Materialien die Schwachpunkte der Konstruktion. Hier kann durch eine Fehlstelle in der Abdichtung Feuchtigkeit in das Bauwerk eindringen und zu Schäden an der Substanz führen. Um das zu verhindern, müssen Anschlüsse und Details sicher in die Abdichtung eingebunden werden. Dafür haben sich Systemlösungen auf Flüssigkunststoff-Basis bewährt. Das belegt auch die Aufnahme in die Regelwerke. Speziell für den Einsatz von Flüssigkunststoff auf Balkonen und Terrassen über genutzten Räumen gelten u.a. die Kriterien der Flachdachrichtlinie und der DIN 18531. Zu den anerkannten Regeln der Technik gehört weiterhin die DIN 18195 für Bauwerksabdichtungen. Folgende Flüssigabdichtungen sind nach den Regelwerken zulässig: flexible ungesättigte Polyesterharze (UP), flexible Polyurethanharze (PUR) und flexible reaktive Polymethylmethacrylatharze (PMMA). Ihre Eignung wird bei Abdichtungen durch eine Europäisch Technische Zulassung (ETA) auf Basis der Zulassungsleitlinie ETAG 005 ausgewiesen. In der Europäisch Technischen Zulassung sind produktspezifisch Leistungsstufen definiert. Anhand dieser Stufen können Planer und Verarbeiter die Produkte verschiedener Hersteller besser vergleichen.

Sonderlösungen mit Flüssigkunststoff

Die Flachdachrichtlinie (Fachregel für Abdichtungen) legt fest, dass Detailanschlüsse mindestens 150 mm über der Oberfläche des Belags ausgeführt werden müssen. In Absatz 4.4 (2) heißt es dazu: „Dadurch soll verhindert werden, dass bei Schneematschbildung, Wasserstau durch verstopfte Abläufe, Schlagregen, Winddruck oder bei Vereisung Niederschlagswasser über die Türschwelle eindringt.“ Diesen Vorgaben entsprechen Bauten im Bestand nicht immer. Um enorme bauliche Veränderungen und damit hohe Kosten zu vermeiden, ist eine Reduzierung der Anschlusshöhe auf 50 mm gemäß der Regelwerke erlaubt. Dazu müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, z.B. der Einbau einer Entwässerungsrinne vor der Balkontür (Fachregel für Abdichtungen 4.4 (3)). Werden schwellenlose Übergänge vom Wohn- zum Freiraum als Sonderlösung ausgeführt, so eignen sich Flüssigkunststoffe besonders gut.

Komplettabriss vermeiden

Spezialharze wie PMMA haben eine sehr geringe Aufbauhöhe von nur wenigen Millimetern. Aufgrund der flüssigen Eigenschaft schmiegen sie sich wie eine zweite Haut selbst an komplexe Formen an und integrieren Anschlüsse zu Balkon- und Terrassentüren homogen in die Abdichtung. Auf eine Verwehrung mittels Kappleiste kann verzichtet werden. Das kalt applizierte Material haftet auf nahezu allen Altbelägen. Aufgrund des geringen Flächengewichts kann es auf die vorhandene Oberfläche aufgebracht werden, ohne die Statik negativ zu beeinflussen. Damit lässt sich ein Komplettabriss des Bestandes in aller Regel vermeiden, und Zeit- und Kostenfaktoren reduzieren sich deutlich. Geringe Sperrzeiten ergeben sich durch die schnelle Aushärtung der Harze. Flüssigkunststoffe bestimmter Hersteller sind werksseitig thixotropiert, damit das Harz auch auf senkrechten Flächen aufgetragen werden kann, ohne abzugleiten. Durch den vollflächigen Haftverbund mit dem Untergrund wird eine Unterläufigkeit von Regenwasser verhindert. Zudem lassen sich Flüssigkunststoffe schnell und einfach verarbeiten, so dass Reparaturen witterungsunabhängig durchgeführt werden können bzw. eine abschnittweise Verarbeitung möglich ist. Dies ist besonders bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen z.B. von Wohnanlagen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen vorteilhaft.

Brandschutz ohne Hindernisse

Gebäude wie komplexe Wohnanlagen verfügen oftmals über Laubengänge, die als Zugang zu den Wohnungen dienen. Auch diese müssen barrierefrei ausgeführt sein, da sie im Brandfall meist als erster Fluchtweg ausgewiesen sind. Es muss deshalb sichergestellt sein, dass sie jeder Mensch problemlos passieren kann. Einige Flüssigkunststoff-Hersteller haben Produkte in flammhemmender Variante entwickelt. Durch spezielle Additive sind diese schwer entflammbar. Aufgrund ihres Brandverhaltens sind sie in Klasse B1 nach DIN 4102 sowie in Klasse Bfl-s1/Cfl-s1 nach DIN EN 13501-1 eingestuft. In Kombination mit den bereits genannten Vorteilen von Flüssigkunststoff-Lösungen wie geringe Aufbauhöhe, naht- und fugenlose Oberfläche etc. eignen sich diese Systeme optimal für die schwellenlose Abdichtung von Laubengängen.

Zuverlässige Rutschhemmung

Nicht zuletzt bieten Flüssigkunststoffe verschiedene technische Möglichkeiten, Oberflächen in rutschfesten Varianten auszuführen. Durch das Einstreuen von Sand oder speziellen Körnungen erfüllen die Böden die Kriterien bis zur Rutschhemmungsklasse R 12. Zudem verleihen sie Balkonen, Terrassen, Laubengängen und Treppen eine frische Optik, da Systemlösungen, z.B. auf PMMA-Basis, zahlreiche farbige Gestaltungsmöglichkeiten bieten. So lässt sich schnell ein schwellenloses Wohn- und Lebensumfeld schaffen, indem sich ältere Menschen, körperlich beeinträchtige Personen sowie Familien mit Kindern lange wohlfühlen. Damit die Sanierungsmaßnahme ohne Hindernisse durchgeführt werden kann, sollte diese immer von einem geschulten Fachunternehmen durchgeführt werden. Einige Hersteller bieten eine Fachberatung vor Ort an, um Detailfragen bei der Planung und in der Ausführung zu klären. Das gewährleistet ein hohes Maß an Planungs- und Verarbeitungssicherheit.

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