Flucht- und Rettungswege brandschutzgerecht abdichten und beschichten

Additive machen Flüssigkunststoff-Systeme schwerentflammbar

Als im Juni 2017 der 24-geschossige Glenfelltower in London brennt, verlieren über 70 Menschen ihr Leben. Das Feuer konnte sich aufgrund minderwertiger und schnell entflammbarer Dämmstoffe in der Fassade rasant schnell ausbreiten. Im Nachgang wurden auch in Deutschland viele Hochhäuser in Sachen Brandschutz überprüft – mit weitreichenden Folgen: Unter anderem in Dortmund, Wuppertal, Duisburg, Dresden und Nürnberg mussten Gebäude aufgrund erheblicher Mängel geräumt und saniert werden. Eine Maßnahme, die für das Wohlergehen notwendig, nichtsdestotrotz für die Eigentümer und Bewohner gleichermaßen ein großes Ärgernis ist. Dabei gibt es hierzulande Regelwerke wie die Musterbauordnung (MBO), welche die wesentlichen Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes formuliert und vorgibt, welche Eigenschaften die verwendeten Baustoffe hinsichtlich ihres Brandverhaltens aufweisen müssen. Bei Flucht- und Rettungswegen im Außenbereich, zum Beispiel  Laubengänge und Balkone, kommen in der Praxis oftmals Flüssigkunststoff-Systeme auf Basis von Polymethylmethacrylat (PMMA) zur Anwendung. Versehen mit speziellen Additiven, ermöglichen sie eine den Brandschutzregeln entsprechende Abdichtung und Beschichtung – auch, wenn das Gebäude bereits mehrere Jahre besteht. So wird der Schutz von Leib und Leben, Umwelt und öffentlicher Sicherheit gewährleistet.

Der Planer trägt in vielerlei Hinsicht Verantwortung am Bau. Er ist zuständig für gestalterische, finanzielle, technische und rechtliche Fragen, aber auch der Brandschutz gehört zu seinen Aufgaben. Lässt er sich vorhandene Abweichungen nicht genehmigen, kann der Planer aufgrund später entdeckter Mängel verantwortlich gemacht werden. Deshalb hat bereits bei der Gebäudeplanung der bauliche Brandschutz als Teil des vorbeugenden Brandschutzes oberste Priorität. Er ist darauf ausgerichtet, die Ausbreitung von Feuer zu verhindern, Fluchtwege zu sichern und Schäden zu begrenzen. Das gilt z. B. für Laubengänge oder Balkone, die im Geschosswohnungsbau von den Bewohnern als Rettungs- und Fluchtweg genutzt werden sollen. Somit steht der Planer vor der Herausforderung, sich kontinuierlich über die neusten Gesetzestexte zum Thema Brandschutz und Brandschutzvorschriften, Regelwerke und klassifizierte Baustoffe auf dem Laufenden zu halten. Er muss Produktneuentwicklungen auf dem Markt kennen, diese in seinen Ausschreibungstexten aufnehmen und agiert als Sprachrohr und Mittler für die ausführenden Betriebe, die in der Verarbeitung der neuen Produkte und Systeme geschult und aufgeklärt werden müssen.

Laubengänge als Rettungswege

Rettungswege sind laut MBO Zugänge und Wege für Einsatzkräfte wie die Feuerwehr, die darüber Personen und Tiere rettet und die Brandherde löscht. Unter Fluchtweg versteht man die Wege zur Selbstrettung, z. B. Laubengänge, Treppen und Flure. In den Bauordnungen werden beide Begriffe unter der Bezeichnung Rettungsweg zusammengefasst. Sowohl die EU-Bauproduktenverordnung als auch die Muster- (MBO) und die Landesbauordnungen (LBO, BauO und BO) dienen als gesetzliche Vorschriften für den vorbeugenden Brandschutz. Gemäß LBO sind für Einheiten, die mindestens einen Aufenthaltsraum in jedem Geschoss haben, wenigstens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorgeschrieben. Im Zusammenhang mit dem baulichen sowie dem vorbeugenden Brandschutz kommt Laubengängen somit eine wichtige Bedeutung zu. Meist sind diese als erste Flucht- und Rettungswege im Brandfall vorgesehen.

Regelwerke klassifizieren Baustoffe

Welche Eigenschaften die Baustoffe besitzen müssen, die im Bereich von Rettungswegen zum Einsatz kommen, regelt die MBO. Eine Klassifizierung der Materialien in nichtbrennbar, schwerentflammbar und normalentflammbar ist in § 26 MBO definiert. Die genaue Zuordnung erfolgt über die Bauregelliste A Teil 1, Anlage 0.2. So fordert die Bauregelliste A Teil 2, lfd. Nr. 2.10.3 für schwerentflammbare Bodenbeläge, die nicht für die Verwendung in Aufenthaltsräumen vorgesehen sind, ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis als Eignungsnachweis. Auch die Bestimmungen der jeweiligen Landesbauordnungen sind für den baulichen Brandschutz relevant. „Baustoffe, die nach der Verarbeitung oder dem Einbau leichtentflammbar sind, dürfen bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen nicht verwendet werden“, legt die Landesbauordnung NRW (BauO NRW) in § 17 Abs. 1 Satz 2 fest. Welche Baustoffe im Einzelfall zugelassen sind, muss individuell geprüft werden. Für Bodenbeläge in offenen Gängen, z. B. Laubengängen, findet man in der MBO keine Angaben. Bei vorgeschriebenen Treppenräumen muss der Bodenbelag allerdings aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen bestehen. Diese Anforderung gilt in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg auch für Laubengänge, ähnlich handhaben es andere Bundesländer. Um den geltenden Bestimmungen zu entsprechen, empfiehlt sich der Einsatz aufeinander abgestimmter, geprüfter Lösungskomponenten wie beispielsweise von Triflex. Die zertifizierten Abdichtungs- und Beschichtungssysteme bewähren sich in der Praxis seit vielen Jahren, ob Neubau oder Sanierung.

Flammhemmende Lösungen auf PMMA-Basis

Der Flüssigkunststoff-Experte hat Systemlösungen auf PMMA-Basis entwickelt, die durch Hinzugabe spezieller Additive den erhöhten Brandschutzanforderungen z. B. auf Laubengängen gerecht werden. Triflex-Produkte werden hinsichtlich ihres Brandverhaltens in Klasse B1 nach DIN 4102 sowie in Klasse Cfl-s1 nach DIN EN 13501-1 eingestuft. Die Systeme, immer erkennbar an dem Namenszusatz S1, besitzen zudem ein Prüfzeugnis entsprechend Bauregelliste A, Teil 2 Nr. 2.10.3. „Sie erfüllen damit die Mindestanforderungen an einen schwerentflammbaren Baustoff und eignen sich für den Einsatz auf Flucht- und Rettungswegen“, schließt Boris Weber, technischer Berater bei Triflex.

Das gilt auch für nasse und wärmegedämmte Flächen. Mit dem Balkon Entkopplungssystem Triflex ProDrain (S1) hat Triflex eigens eine Lösung für durchfeuchtete Untergründe entwickelt. Die Entlüftung erfolgt in Form von Wasserdampf über die unterseitigen Be- und Entlüftungskanäle der Triflex Entkopplungsbahn. Den Einsatz eines Wärmedämmsystems unter der feuersicheren Abdichtung realisieren Verarbeiter mit Triflex BIS (S1). Das Balkon Wärmedämmsystem kommt im Zusammenspiel mit dem Balkon Abdichtungssystem Triflex BTS-P (S1) zum Einsatz. Auch das Detail Abdichtungssystem Triflex ProDetail mit flexibler Spezialvlieseinlage, das an den Anschlüssen verarbeitet wird und dort Bauwerksbewegungen schadlos aufnimmt, ist in einer schwer entflammbaren Ausführung erhältlich.

Sicher, funktional und optisch hochwertig

Die Triflex Abdichtungs- und Beschichtungssysteme in der Variante S1 sind in der Baupraxis anerkannte Lösungen, wenn es um das Herstellen von feuersicheren Oberflächen im Außenbereich geht. Denn sie vereinen mehrere Vorteile in einem Produkt und kombinieren Brandschutz mit Funktionalität und einer dekorativen Optik. Das Harz wird flüssig appliziert und passt sich nahtlos an alle Gegebenheiten an. Weitere Vorzüge sind die Witterungsstabilität der Oberfläche sowie ihre hohe mechanische Belastbarkeit. Das schnell reaktive PMMA ist ganzjährig verarbeitbar und verlangt lediglich kurze Sperrzeiten. „Verschiedene Einstreumaterialien gewähren Rutschfestigkeit und ermöglichen schließlich auch die individuelle farbliche Gestaltung der Flächen“, sagt Boris Weber und ergänzt: „Dabei sind neben den bestehenden Farbtönen Rubin, Bernstein, Quarz und Schiefer jetzt auch ausgewählte Töne der RAL-Farbskala sowie weitere Ausführungen umsetzbar.“

 Höchste Planungssicherheit

In Hinblick auf den vorbeugenden baulichen Brandschutz gewähren Flüssigkunststoffhersteller mit zertifizierten Produkten und kompetenten Anwendungstechnikern höchste Planungs- und Verarbeitungssicherheit. Der Brandschutz in Gebäuden wird damit langfristig erhöht – Personen- und Sachschäden erfolgreich vermieden.

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