Arbeitsschutz auf der Baustelle
Abdichtungen und Beschichtungen auf Basis von Polymethylmethacrylat (PMMA) sind als Gefahrstoffe eingestuft, sofern die ausführenden Personen jedoch im Betrieb und auf der Baustelle die vorgegebenen Vorsichtsmaßnahmen im Sinne des Arbeitsschutzes einhalten, besteht für ihre Gesundheit und dem Wohlergehen der Menschen in ihrer Umgebung keine Gefährdung. Diese Vorkehrungen betreffen neben der Verarbeitung auch den Transport, die Vorbereitung des Einsatzortes sowie die Lagerung.