Planung von Absturzsicherungen für Arbeitsplätze und Verkehrswege auf dem Dach

Beyren, 05.05.2020. Sicherheit bei Arbeiten an der Gebäudehülle ist eines der vorrangigen Ziele, die Bauherr und Unternehmer nie aus den Augen verlieren dürfen! In erster Linie gelten diese Maßnahmen, um das Menschenleben und die Gesundheit zu schützen. Welche Maßnahmen, Schutzziele, Rangfolgen und Systeme bereits in der Planungsphase einer Baumaßnahme zu berücksichtigen sind, um Gefahren abzuwehren und die Sicherheit und Gesundheit an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen mit Absturzgefahren während der Bauphase und bei der Instandhaltung zu gewährleisten, beschreibt folgender Beitrag.

Mit der steigenden Technisierung von Gebäuden wird das Dach in den meisten Fällen auch zur Nutzfläche. RWAs, Lüftungsanlagen / Klimatisierung, Belichtungselemente, Technikzentralen, aber auch Begrünung, integrierte oder aufgeständerte Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sind häufig auf Flachdächern vertreten. Bei der Planung darf nicht vergessen werden, dass diese Aufbauten auch regelmäßig gewartet und instandgehalten werden müssen. Egal um welchen Aufbau oder um welche Geometrie es sich handelt, entscheidend ist: keine Bauausführung ohne vorherige Planung!

Sorgfältige Planung entscheidend

Das gilt für die gesamte Gebäudehülle, d.h. Dach und Fassaden. Ob Warm- oder Kaltdach, Gründach, Kühlhalle, Parkdach, etc., all diese Dächer mit individuellen Anforderungen müssen regelkonform abgedichtet und nach Fertigstellung regelmäßig gewartet werden, wenn sie langfristig zum Werterhalt einer Immobilie beitragen sollen. Deshalb gilt es bereits bei der Planung eine Reihe von Normen und Regelwerken zu berücksichtigen, Schutzziele zu definieren und Rangfolgen einzuhalten.

Als Schutzmaßnahmen gegen Absturz während der Bauabwicklung werden vorübergehende Maßnahmen wie Gerüste, Baugeländer, Auffangnetze und Abdeckungen eingesetzt. Eine wirtschaftliche spätere Wartung und Instandhaltung des Gebäudes ist hingegen mittels Anschlageinrichtungen, Seilsystemen oder auch Seitenschutzsystemen möglich, die dauerhaft auf dem Dach verbleiben. Für die Montage durch die ausführenden Betriebe halten die Hersteller Montageanweisungen bereit, anhand derer die Systeme fachgerecht montiert werden können. Und auch hier sind wieder die Sicherheitsaspekte zur Unfallverhütung/Absturzgefahr vor Beginn einer Baumaßnahme umfassend zu berücksichtigen.

Keine Absturzsicherungen – keine Nachhaltigkeit

Absturzsicherungen ermöglichen den nachhaltigen Unterhalt eines Gebäudes. Sie müssen dauerhaft und verlässlich sein, um den Schutz von Menschenleben zu garantieren. Das bloße Vorhandensein einer Absturzsicherung ist noch lange kein Garant dafür, dass auch die Benutzung sicher vonstattengeht. Eine frühzeitige Berücksichtigung der Absturzsicherung im Zuge der Planung des Gebäudes unter Betrachtung aller betroffenen Gewerke ist unumgänglich, um Schnittstellen-Problematiken zwischen den Gewerken zu reduzieren und die Ausführung eines sicher nutzbaren, praxistauglichen Absturzsicherungssystems zu gewährleisten. Hier sind also die Architekten, aber auch sonstige an der Planung Beteiligten gefordert, die Absturzsicherung in die Planung zu integrieren.

Das Planungsteam von ST QUADRAT Fall Protection steht täglich vor neuen Herausforderungen, um den beauftragten Verarbeitern die für die Montage erforderliche Ausführungsplanung der Absturzsicherungssysteme auf Basis der Architektenplanung zu erstellen. Aber auch während der Planungsphase unterstützt ST QUADRAT Fall Protection die Architekten mit Rat und Tat bei komplexen Fragestellungen. Von der Machbarkeitsprüfung hinsichtlich Befestigungsmöglichkeiten der Systeme bis hin zur Unterstützung mit Ausschreibungstexten, als auch Hilfestellung in Planungsfragen ist ein breites Leistungsspektrum gegeben.

Neben einer großen Palette an Standardprodukten ist auch die Konzeption von objektbezogenen Sonderlösungen kein Problem. Nach der 3D – Konstruktion und der Fertigung von Prototypen können auch praktische Versuche an realitätsnahen Dachmodellen am hauseigenen Prüfstand durchgeführt werden. Durch eigene Fertigung und leistungsfähige Logistik können die Aufträge in kürzester Zeit ausgeliefert werden.

Der Hersteller macht sich z.B. auch Gedanken darüber, wie ein Maximum an Sicherheit bei der späteren Begehung und Kontrolle von Dachflächen sinnvoll ablaufen kann. Demnach muss bereits im Planungsstadium einer Baumaßnahme beurteilt werden, welchen Gefahren ein Mensch bei der Ausübung seiner Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten ausgesetzt sein könnte. Diesen Gefahren gilt es mit geeigneten Schutzmaßnahmen frühzeitig vorzubeugen. Besondere Risiken bestehen dabei an hochgelegenen Arbeitsplätzen, an Maschinen und Anlagen, auf dem Dach oder an der Fassade, kurzum überall dort wo die Gefahr eines Absturzes besteht.

Sicherheit kann man mit Geld nicht bezahlen

Das oberste Schutzziel in jeder Phase sollte daher lauten, dass an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen Einrichtungen vorhanden sein müssen, die einen Absturz von Personen verhindern. Dabei muss das definierte Schutzziel an dem maximalen Schutz der Mitarbeiter ausgerichtet sein. Die DIN 4426 „Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen -Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege – Planung und Ausführung“ enthält die dafür erforderlichen sicherheitstechnischen Festlegungen und eine Rangfolge, die nachfolgende Beurteilungskriterien aufgibt:

• Dauer und Umfang der Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich
• Art der auszuführenden Arbeiten
• Verwendungseinschränkungen der PSAgA.

In Erfüllung dieser Aufgabe ist der Bauherr verpflichtet, eine Unterlage zusammenzustellen, die den Merkmalen des Bauwerks Rechnung trägt und Angaben in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz enthält, die bei späteren Arbeiten (Wartung und Instandsetzung) zu berücksichtigen sind.

Allgemeine Anforderungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen sind in den Bauordnungen der Länder enthalten und werden hinsichtlich der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen durch die DIN 4426 konkretisiert. Diese Norm bildet die Grundlage für eine auf dem anerkannten Stand der Technik basierenden Planung projektbezogener Sicherungssysteme für die Instandhaltung baulicher Anlagen und für die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen. Hierbei sei jedoch zu erwähnen, dass hierin nur „Mindestanforderungen“ definiert werden.

Leider werden heutzutage immer mehr Planungsleistungen auf den Verarbeiter abgewälzt. Einige Handwerksbetriebe arbeiten inzwischen Gewerke übergreifend und pflegen für die ordnungsgemäße, regelkonforme und fachmännisch vorgeschriebene Bauleistung/Montage Allianzen mit den Herstellern oder autorisierten Flachdachplanern, die in vielen Fällen die Planung der Absturzsicherung übernehmen.

Kollektiver Schutz hat Vorrang vor individuellem Schutz

Laut den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121/2019) ist kollektiver Gefahrenschutz dem individuellen Gefahrenschutz vorzuziehen. Für Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen wie z.B. Wartung von Klimageräten, Prüfung der PV-Anlage oder Pflege der Dachbegrünung sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Sinnvoll sind dafür konzipierte kollektive Schutzeinrichtungen, also Seitenschutzsysteme nach DIN EN 13374. Hier empfiehlt sich der Einsatz eines Geländersystems, wie beispielsweise das LUX-top G-T.

Die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A2.1/2012) definiert als Absturzsicherung eine zwangsläufig wirksame Einrichtung, die den Absturz auch ohne bewusstes Mitwirken der Beschäftigten verhindert. Sie legt ferner fest, dass bei Absturzgefahr ein Seitenschutz anzubringen ist. Für absturzgefährdete Bereiche auf Dächern, die auch bei schlechtem Wetter und Dunkelheit begangen werden müssen, sind Geländer die notwendige und sicherste Lösung. Auch wenn der Seitenschutz in vielen Fällen die optimale Absturzsicherung darstellt, so gibt es grundsätzlich gemäß der Rangfolge der Maßnahmen zum Schutz vor Absturz –abhängig von diversen Randbedingungen- auch Fälle, in denen die Verwendung von PSAgA in Kombination mit Anschlagpunkten und Seilsystemen die richtige Lösung darstellt.

Das Vorhalten einer Absturzsicherung schließt die Dokumentation durch den Verarbeiter und die jährliche Prüfung der Sicherungsanlagen durch einen Sachkundigen nach DGUV Grundsatz 312-906 mit ein. Bauherren oder Gebäudeinhaber, Betreiber etc., für die ihre Verkehrssicherungspflicht nicht nur ein notwendiges Muss darstellen, entscheiden sich auch in Zukunft für umsichtig geplante und fachlich korrekt installierte Absturzsicherungseinrichtungen, um sich und vor allem Ihre Beschäftigten bestmöglich gegen Absturz zu sichern.

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